Einzelcoaching


Feststellung von Vermittlungshemmnissen (10 Stunden)

Das Einzelcoaching dient der systematischen Erfassung und Bewertung individueller Vermittlungshemmnisse. Auf dieser Grundlage werden die Auswirkungen auf die Integrationschancen am Arbeitsmarkt eingeschätzt und erste, realisierbare Handlungsstrategien zur Verringerung oder Überwindung der Hemmnisse entwickelt. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und dem Kostenträger im Rahmen der Beauftragung übermittelt.

Rahmen

  • Einzelcoaching: 10 Stunden
  • Zeitraum: in der Regel 2–4 Wochen (maximal 4 Wochen; das Stundenkontingent kann bei Bedarf in kürzerer Zeit genutzt werden)
  • Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III

Zielsetzung

  • systematische Erfassung individueller Vermittlungshemmnisse
  • Einschätzung der Relevanz für den Arbeitsmarkt
  • Entwicklung erster Lösungsstrategien zur Reduzierung oder Überwindung
  • Dokumentation der Ergebnisse für Teilnehmende und Kostenträger

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