Feststellung von Vermittlungshemmnissen
10 Stunden individuelles Coaching
Das Einzelcoaching dient der systematischen Erfassung und Bewertung individueller Vermittlungshemmnisse. Auf dieser Grundlage werden die Auswirkungen auf die Integrationschancen am Arbeitsmarkt eingeschätzt.
Es werden erste, realisierbare Handlungsstrategien zur Verringerung oder Überwindung der Hemmnisse entwickelt und nachvollziehbar dokumentiert.
Rahmen
- 10 Stunden
- Einzelcoaching
- Zeitraum: 2–4 Wochen
- § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Zielsetzung
- Erfassung individueller Vermittlungshemmnisse
- Einschätzung der Arbeitsmarktrelevanz
- Entwicklung erster Lösungsstrategien
- Dokumentation für Teilnehmende & Kostenträger